Zahnzusatzversicherung – eine Frage des Alters?

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Die Möglichkeiten, die die moderne Zahnmedizin und Kieferorthopädie heute bieten, tragen viel dazu bei, dass sich jeder ein strahlendes Lächeln ein Leben lang bewahren kann.

Sorge um Bezahlbarkeit
Einziges Problem dabei: Hochwertige zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundversorgung für medizinisch notwendige Maßnahmen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. So steht es im Sozialgesetzbuch. Deshalb treibt viele Menschen die Sorge um, dass sie sich vielleicht keine schönen Zähne mehr leisten können.

Clever ist, wer rechtzeitig vorsorgt
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie Vorsorge treffen und sich vor überraschenden Zahnarztkosten schützen. Moderne Zahnzusatzversicherungen übernehmen bis zu 90 % der Gesamtkosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung. Zu letzterem gehören u. a. hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen und Prophylaxemaßnahmen.

Vorsorge ist keine Frage des Alters
„In meinem Alter bekomme ich doch bestimmt keine Zahnzusatzversicherung mehr. Ich habe ja schon einige Kronen und Brücken“ Diese Befürchtung haben viele, doch sie ist unnötig. Eine Zahnzusatzversicherung kann in jedem Alter abgeschlossen werden. Versicherer dürfen schon seit etlichen Jahren kein „Höchsteintrittsalter“ mehr festlegen. Den Gebisszustand darf der Versicherer aber abfragen. Und hier entscheiden die einzelnen Versicherer ganz unterschiedlich. Was der eine Versicherer ablehnt oder nur mit Zuschlag versichert, nimmt der andere  ohne Wenn und Aber an.

Vorsorge für Kinder
Auch viele Eltern stellen sich die Frage, ob sie eine Vorsorge für ihre Kinder treffen sollten. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, wenn sie Kosten für kieferorthopädische Leistungen erstattet. Je nach Schwere einer Zahnfehlstellung werden fünf „Kieferindikationsgruppen“ unterschieden (KIG 1 bis 5). KIG 1 kennzeichnet leichte Fehlstellungen, in KIG 5  werden schwerwiegende Fehlstellungen ein­gestuft. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Grundkosten bei KIG 3,4 und 5. Da hilft dann eine Zahnzusatzversicherung, die 80 bis 90 % der Gesamtkosten erstattet. Allerdings muss sie frühzeitig abgeschlossen werden. Wurde das Kind bereits von einem  Kieferorthopäden untersucht und der Behandlungsbedarf festgestellt, dann ist es für Absicherung zu spät.  

Fachleute, die sich auf das The­ma „Zahnzusatzversicherung“ spe­zialisiert haben (zum Beispiel Vergleichsportal im Internet www.todentta.de mit kostenfreier telefonischer Beratung unter 0711-69306435), kennen die Annahmerichtlinien der Versicherer und finden für Jung und Alt die Zahnzusatzversicherung, die am besten passt.